Schwerin – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat heute am 17. November 2017 eine neue Regelung für die betroffenen Bereiche auf dem Schweriner See veröffentlicht. Demnach sollen um die Inseln Kaninchenwerder, Ziegelwerder und den „Großen Stein“ wieder bestimmte Abschnitte zum Ankern und Liegen freigegeben und die Naturschutzgebietsbefahrensordnung entsprechend geändert werden. Die Änderung wird noch im November 2017 in Kraft treten.
„Die Nutzung der genannten Bereiche musste den Bürgern wieder ermöglicht werden“, so der Bundestagsabgeordnete Monstadt. „Ich freue mich, dass den Empfehlungen der Interessengemeinschaft Schweriner See durch die Regelung entsprochen wurde. Ein nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz erfordert die Akzeptanz der Bevölkerung. Diese kann nicht durch Verordnung aufoktroyiert werden, sondern entsteht durch Maß und Mitte und durch die Einbeziehung der Betroffenen. Deswegen habe ich mich auch gern für die Belange der Wassersportler auf Bundesebene eingesetzt.“
Die Entscheidung, eine 100-Meter-Sperrzone um Kaninchenwerder, Ziegelwerder, das Ramper Moor und den Großen Stein auf dem Schweriner See einzurichten, hatte im Frühjahr bei den Wassersportlern für viel Ärger und Frustration gesorgt.
Freizeitkapitäne, die den gesperrten Bereichen zu nahe kamen, mussten mit Anzeige und Geldbuße rechnen.
Der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt dankt Bundesminister Schmidt für dessen maßgebliche Unterstützung in dieser Angelegenheit.