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1300 Neuanträge auf Unterhaltsvorschuss sollen zügig abgearbeitet werden

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Schwerin – Die Schweriner Stadtverwaltung will mit organisatorischen Maßnahmen den Rückstau von Anträgen aufgrund der Gesetzesänderung  zum Unterhaltsvorschuss abbauen: Seit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses am 1. Juli sind bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse im Stadthaus zusätzlich knapp 1.300 neue Anträge eingegangen. „Unser erstes Ziel war es, eine fristwahrende Antragstellung zu gewährleisten, damit niemandem berechtigte Ansprüche verloren gehen. Jetzt gilt es, den großen Berg von Anträgen  so schnell wie möglich abzuarbeiten, um die Leistungen auszahlen zu können. Wir hoffen, dass wir schon bis Weihnachten möglichst viele Neuanträge bewilligen können“, sagt Jugenddezernent Andreas Ruhl.

Damit die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kontinuierlich die Anträge abarbeiten können, sollen alle Anfragen zum Thema Unterhaltsvorschuss ab sofort zentralisiert von einem Mitarbeiter telefonisch unter 0385 545 2424 zu den Öffnungszeiten des Stadthauses entgegen genommen und von dort an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet werden. Diese Regelung soll zunächst bis Mitte Januar gelten. Parallel bleibt die zentrale Antragsannahme im Raum E.020 durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse  im Schichtdienst  besetzt.  Auch weiterhin ist dort eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in der 3. Etage des Stadthauses  erhältlich, wo auch die Terminvergabe für die zentrale Antragsannahme erfolgt. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit unter www.schwerin.de heruntergeladen werden. (https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/formulare_im_ueberblick Jugendamt)

Da viele Alleinerziehende einen neuen Antrag stellen werden, benötigen sie unbedingt einen Beratungstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse werden die Antragsteller bereits bei der Terminabstimmung darüber informieren, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind. Beratungstermine können ebenfalls unter der Rufnummer 0385 545 2424 vereinbart werden.

Was ändert sich und für wen?
Ab dem 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder diese durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden werden kann. Es besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro monatlich verdient.

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