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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Wismar gestern Haftbefehl gegen einen 18-Jährigen aus Wismar wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Diebstahls und der Beleidigung erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
 
Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Jugendlichen am 12.12. auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Wismar einen guineischen Staatsangehörigen beschimpft und mehrfach als „Neger“ bezeichnet zu haben. Sodann soll der Beschuldigte dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser zu Boden ging. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, mit den Mittätern auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten und mit Bierflaschen eingeschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte unter Mitnahme des Rucksacks des Geschädigten den Tatort verlassen haben.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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