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Falsche Nacharn im Stadtgebiet Wismar unterwegs

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Wismar – Seit einigen Jahren tritt in unregelmäßigen Abständen im Stadtgebiet Wismars das folgende Straftatenphänomen auf: Unbekannte Personen versehen die Klingeln und Briefkästen leerstehender Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (vorwiegend in sogenannten „Plattenbauten“) mit fiktiven Namensschildern. Werden Sie von Hausbewohnern angesprochen, erwecken sie den Eindruck, „die neuen Mieter“ zu sein, welche die leerstehende Wohnung demnächst beziehen würden.

In der Folge werden dann Waren in betrügerischer Absicht bei diversen Versandhäusern bestellt und an diese Anschrift geliefert. Die Täter fangen den Paketboten dann entweder direkt vor dem Haus ab und lassen sich die Sendung von ihm aushändigen, in vielen Fällen werden diese Pakete aber auch von hilfsbereiten Hausbewohnern gutgläubig angenommen und den Tätern dann später an der Wohnungstür ausgehändigt.

Da für die Bezahlung der Rechnung in der Regel 14 Tage Zeit eingeräumt werden, ist die Zeitspanne von der Tatbegehung bis zum Bemerken der Tat groß.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang folgendes:

1. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Pakete für ihnen unbekannte Hausbewohner (auch nicht für „neue Mieter“) entgegen.

2. Falls Sie doch einmal ein solches Paket angenommen haben, geben sie dieses nur an Personen heraus, die sich ausweisen können bzw. wollen und deren Personalien mit denen des Paketempfängers übereinstimmen. Rufen Sie bei einem entsprechenden Verdacht ggf. die Polizei hinzu oder lassen Sie das Paket an den Absender zurückgehen.

3. Informieren Sie Ihre Wohnungsgesellschaft, wenn sie auf Grund plötzlich vorhandener neuer Namen an Klingel oder Türschild den Verdacht haben, dass hier eine solche Straftat vorbereitet werden könnte.

4. Für die Zusteller von Paketdiensten sollte es selbstverständlich sein, Sendungen „auf der Straße“ nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments und gründliche Identitätsprüfung auszuhändigen.

Im Jahr 2012 ist allein durch eine einzige solche Straftat (Ein fiktiver Empfänger) ein Schaden i.H.v. EUR 24.000,- entstanden, weil der Täter Smartphones in großen Mengen bestellt und auch erhalten hatte.

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