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Entsorgung nach Feiertagen

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Schwerin – An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Leerungen für den Feiertag am 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag) werden am 23.12. vorgefahren. Die Leerungen für den 26. Dezember  (2. Weihnachtsfeiertag) werden am 27.12. nachgefahren. Durch diesen Feiertag verschieben sich aber auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag. Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen bittet darum, die Änderungen der Entsorgungstage zu beachten.

Die Leerungen für den 1. Januar 2018 (Neujahr) werden am 2. Januar 2018 nachgefahren, dadurch verschieben sich aber auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag.

Wer auf Nummer sicher gehen will, findet die geänderten Termine auch im Abfall-Ratgeber Seite 13 oder  unter www.sds-schwerin.de

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