Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 29.12.2017 Haftbefehl gegen einen 31 Jahre alten Mann aus dem Raum Hagenow wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls, der versuchten schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung u.a. erlassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 25.12.2017 gemeinsam mit zwei bisher unbekannten Mittätern maskiert und unter Verwendung von Brecheisen in ein Wohnhaus in Pinnow eingebrochen zu sein. Als die dortigen Bewohner aufgrund lauter Geräusche auf das Geschehen aufmerksam geworden waren, forderten die Täter unter Androhung und Anwendung von Gewalt die Herausgabe von Bargeld. Nachdem ein Bewohner des Hauses dem Angriff entgegengetreten war, flüchteten sie unter Mitnahme eines dreistelligen Bargeldbetrages.
Die zügigen und umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin haben dazu geführt, dass der Beschuldigte als einer der mutmaßlicher Täter bereits vier Tage nach der Tat identifiziert und festgenommen werden konnte. Dies ist u.a. deshalb möglich gewesen, weil am Tatort DNA-Spuren gesichert werden konnten, die über einen Abgleich in der DNA-Datenbank zu dem Beschuldigten geführt haben.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.