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40-Jähriger gleich vier Mal polizeilich aufgefallen

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Schwerin/Wismar (ots) – Ein 40-jähriger Pole beschäftigte die Beamten der Bundespolizei an den Revieren Wismar und Schwerin an diesem Wochenende gleich vier Mal. Am Freitag, den 5.1. gegen 13.30 Uhr fiel der Mann erstmalig der Zugbegleiterin des RE 4311 von Hamburg nach Schwerin auf. Hier konnte er bei der Fahrausweiskontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Da er über keine ausreichenden Barmittel verfügte, sollte er am Hauptbahnhof in Schwerin von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Nach Ankunft des Zuges nahmen die Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin den Mann in ihre Obhut. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Mann offensichtlich stark alkoholisiert (3,03 Promille) war. Zusätzlich gab er an, Medikamente zu sich genommen zu haben. Aufgrund seines Zustandes wurde eine Verbringung in ein Krankenhaus und eine Aufnahme zur Gesundheitsprüfung veranlasst. Samstagmorgen, den 06.01.2018 informierte dann eine Mitarbeiterin der DB AG Station u. Service die Beamten der Bundespolizei, dass es am Verkaufsstand einer Bäckerei am Hbf. Schwerin zu einer Diebstahlshandlung gekommen ist. Die Mitarbeiterin der Bäckerei konnte den Polizisten eine detaillierte Personenbeschreibung abgeben, welche dann bei der Fahndung erneut zu dem 40-jährigen Polen führte. Nach der Anzeigenaufnahme wurde er von der Dienststelle entlassen. Aber es dauerte nicht lange und er befand sich wieder in den Händen der Polizei. Abermals nutzte er einen Zug, ohne im Besitz eines Fahrausweises zu sein. Auch hier kam die Information durch den Kundenbetreuer des RE 63967 auf der Fahrt von Schwerin nach Wismar. Durch die Beamten des Bundespolizeireviers Wismar wurde die Person am Bahnhof Wismar in Empfang genommen und erneut eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen erstellt.

Danach begab er sich in das Stadtgebiet von Wismar.

Um 15 Uhr wurden dann die Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin erneut zum Bahnsteig gerufen. Hier trafen sie wieder auf einen ihnen nicht Unbekannten. Doch diesmal kam bei dem Polen zur neuerlichen Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen, da dieser nunmehr zum dritten Mal einen Zug ohne Fahrkarte genutzt hat, ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls hinzu. In seinen mitgeführten Sachen konnten die Beamten drei Flaschen Wodka auffinden, für die er keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte und er auch im Rahmen der vorherigen Feststellungen jeweils mittellos war. Zu diesem Zeitpunkt konnte ein Atemalkoholwert von 2,71 Promille ermittelt werden. Nach Prüfung der Gewahrsamstauglichkeit erfolgte eine Zuführung in das Zentralgewahrsam in Schwerin.

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