Schwerin – Schwerin will die strittige Sachkostenerstattung und Tagespflegesätze für Tagesmütter klären lassen. Die Landeshauptstadt geht vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gegen ein Urteil der Vorinstanz in Berufung. „Dieses Urteil hat teilweise uns und teilweise der klagenden Tagesmutter Recht gegeben. Auch uns geht es um eine leistungsgerechte Bezahlung der Tagespflegepersonen, die einen wichtigen Beitrag zur Kinderbetreuung in Schwerin erbringen. Die Berechnung angemessener und leistungsgerechter Kostensätze ist eine grundsätzliche Frage. Deswegen streben wir eine rechtssichere Lösung an. Diesen Weg hatte das Gericht mit der Zulassung der Berufung ausdrücklich frei gemacht“, so der Leiter der Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit.
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