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Unbelehrbarer Fahrzeugführer

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Schwerin (ots) – Am 13.1. war die Schweriner Polizei bei der Durchführung einer vollstreckbaren Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Rahmen der Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft Berlin im Einsatz. Im Rahmen der Ermittlungstätigkeit konnte der 30-jährige Verurteilte an einer bekannten Aufenthaltsanschrift zunächst nicht angetroffen werden.

Kurze Zeit später erschien der Verurteilte fahrender Weise an der Wohnanschrift und konnte durch die eingesetzten Beamten wiedererkannt werden. Bei der Durchführung der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der bereits verurteilte Fahrzeugführer noch immer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Weiterhin stand der Fahrzeugführer unter Einfluss von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Mitteln. Die Person wurde daraufhin zum Zwecke der Durchführung einer Blutprobenentnahme zum Polizeihauptrevier Schwerin verbracht. Anschließend wurde er an die JVA Bützow zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe überstellt. Es wurden erneute Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Nur einige Stunden später teilte ein aufmerksamer Zeuge aus der Gartenstadt mit, dass sich ein vermutlich alkoholisierter Fahrzeugführer in Bewegung setzt. Dieser wurde durch die eingesetzten Beamten in der Ludwigsluster Chaussee mit erheblichen Ausfallerscheinungen fahrend festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille. Auch dieser leichtsinnige 21-jährige Fahrzeugführer machte sich der Trunkenheit im Verkehr strafbar und sein Führerschein wurde sichergestellt.

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