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Mutmaßlicher Rauschgifthändler aus Grevesmühlen in Untersuchungshaft

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Wismar am 16.2. Haftbefehl gegen einen 32 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, am 15.2. in Hamburg ca. 1 Kilogramm Marihuana für den gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. Spezialkräfte der Polizei fanden zudem in dem für die Beschaffungsfahrt genutzten Pkw des Beschuldigten anlässlich seiner Festnahme ein Einhandmesser, welches griffbereit im Handschuhfach verstaut war. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten stellten die Beamten darüber hinaus weitere 4 Kilogramm Marihuana und ein sogenanntes Nunchaku sicher.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Führung von Waffen sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

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