- Anzeige -

Wem gehört die Mülldeponie Stralendorf?

- Anzeige -

Schwerin – Der inzwischen rekultivierte Deponiekörper der einstigen Deponie für den Schweriner Hausmüll liegt auf dem Territorium der Gemeinde Stralendorf. Eigentümer der Flächen bei Stralendorf war einst der VEB Stadtwirtschaft Schwerin. Den VEB gibt es schon lange nicht mehr. Doch wem gehört die 1994 stillgelegte Deponie, die seither in der Nachsorge von der Landeshauptstadt Schwerin über ihren  Eigenbetrieb SDS  betreut wird? Am Mittwoch (14. März) verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Frage der Zuordnung in mündlicher Sitzung.

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Als Eigentümerin kommt neben der Stadt Schwerin und der Gemeinde Stralendorf  auch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Frage. Nach den Regelungen des Einigungsvertrages war über die Zuordnung dieser Deponie durch das  Bundesamt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) zu entscheiden. Das BVS hatte 2014 die  Deponie Stralendorf der Stadt Schwerin zugeordnet. Dagegen hatte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geklagt, das die Deponie wegen ihrer territorialen Lage der Gemeinde Stralendorf  zuschlug und gegen diese Entscheidung keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zuließ. Im dagegen geführten Beschwerdeverfahren der Gemeinde Stralendorf ließ das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Revision dann allerdings zu, weil neben der örtlichen Lage auch das Betreiber- und das Nutzerargument gewürdigt sowie die Rolle des Landkreises und des Landes hinterfragt werden müssen.

Wem das Gericht die etwa 15 Hektar großen Deponie vor den Toren der Landeshauptstadt übertragen wird, ist nicht abschätzbar: „Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid über die rückwirkende Zuordnung der Deponie an die Landeshauptstadt rechtswidrig ist, dann müsste der Bund eine neue Zuordnung vornehmen, gegen die erneut  Rechtsmittel eingelegt werden könnten“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier.

Bestätigt das Gericht in seiner abschließenden Entscheidung die Zuordnung an Schwerin, ändert sich nicht viel, weil die Nachsorge der Deponie ohnehin seit vielen Jahren von der Landeshauptstadt Schwerin betrieben wird.

Alternativ zu einer abschließenden Entscheidung könnte das Bundesverwaltungsgericht den Fall auch erneut an das Verwaltungsgericht Greifswald zurückverweisen, weil zum Beispiel noch geklärt werden muss, ob auf der Deponie auch Sondermüll entsorgt wurde. Für eine  Sondermülldeponie wäre dann  das Land Mecklenburg-Vorpommern  zuständig.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen