Schwerin – Die Stadtverwaltung zahlt Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Hilfen zum Lebensunterhalt in Einzelfällen per Barzahlung aus. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und diese Auszahlungen besser in den Geschäftsbetrieb des Fachdienstes Soziales einzubinden, wird ab dem Auszahlungsmonat April ein gesonderter Zahltag für die Empfänger der Barleistungen eingerichtet. Dieser Zahltag findet immer am jeweils dem letzten Sprechtag des Monats (in der Regel donnerstags) für die Leistungen des Folgemonats statt.
Der erste Sprechtag findet am Donnerstag, den 29.3. für den April statt. Am Zahltag ist der Vormittag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr ausschließlich für die Auszahlung der Barbeiträge reserviert. Das bedeutet, dass in dieser Zeit andere Anliegen nicht bearbeitet werden können. Ab 12 Uhr ist der Bereich dann wieder für den übrigen Kundenbetrieb geöffnet.