Schwerin – An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Leerungen für Karfreitag (30. März) werden am 31. März. nachgefahren. Die Leerungen für Ostermontag (2. April) werden am 3. April nachgefahren. Durch diesen Feiertag verschieben sich aber auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag. Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen bittet darum, die Änderungen der Entsorgungstage zu beachten. Wer auf Nummer sicher gehen will, findet die geänderten Termine unter www.sds-schwerin.de.
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