Schwerin (ots) – Einer Streife des Bundespolizeireviers Schwerin fiel am gestrigen Sonntagmittag, den 29.4. am Güterbahnhof Schwerin ein Pkw-Fahrer mit Anhänger auf.
Da dieser durch die Beamten nicht als Mitarbeiter der DB AG zugeordnet werden konnte, wurde er somit angehalten und kontrolliert.
Eine Genehmigung zum Befahren des Bahngeländes konnte hierbei nicht vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnten auf dem Anhänger zwei Bahnschwellen (Holz) festgestellt werden. Der Fahrzeugführer räumte ein, diese kurz vorher auf den Hänger verladen zu haben. Eine Genehmigung hierfür hatte er nicht. Die Beamten belehrten den Mann, dass es sich hierbei um eine Diebstahlshandlung handelt und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Die Schwellen wurden wieder vom Anhänger verladen und auf dem Bahngelände abgelegt