Schwerin (ots) – In den frühen Morgenstunden des 17.5. meldete sich der Geschädigte eines körperlichen Angriffs beim Notruf der Polizei. Er gab an, dass er zuvor von einer weiblichen Bekannten geschlagen und dabei im Gesicht verletzt wurde.
Nach der Anzeigenaufnahme und Befragung aller alkoholisierten Beteiligten verließen die eingesetzten Polizeibeamten den Tatort.
Etwa zwei Stunden später meldete sich ein Nachbar des bereits zuvor Geschädigten bei der Polizei und teilte mit, dass dieser verletzt vor dem Eingang des Mehrfamilienhauses sitzen würde.
Es stellte sich heraus, dass der Geschädigte, nachdem die Polizeivollzugsbeamten seine Wohnung verlassen hatten, erneut Besuch seiner Bekannten in Begleitung eines weiteren Herrn erhalten hatte.
Sie war sehr erbost, weil er nach dem ersten Übergriff die Polizei verständigt hatte. Deswegen suchte sie ihn erneut auf und schlug ihn mehrfach mit einem mitgeführten Knüppel und den Fäusten auf den Kopf.
Der Geschädigte flüchtete daraufhin aus seiner Wohnung. In dieser war die Angreiferin verblieben. In Abwesenheit des Geschädigten randalierte sie in der Wohnung und entwendete einige Wertgegenstände.
Während der Befragung des Geschädigten kam die Beschuldigte auf die Polizeibeamten zu.
Weil der Verdacht des Diebstahls bestand, sollte die Aggressorin durchsucht werden. Sie leistete dabei Widerstand gegen die eingesetzten Vollzugsbeamten und versuchte auch in Richtung eines Beamten zu schlagen. Sie wurde daraufhin gefesselt und in das Polizeihauptrevier Schwerin verbracht.
Der Geschädigte wurde mit schweren, aber nicht lebensbedrohlichen Kopfverletzungen ins Helios-Klinikum eingeliefert.
Gegen die Beschuldigte wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Sie wurde nach dem Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen aus dem Polizeihauptrevier entlassen.