Schwerin – Rund 13.000 Schülerinnen und Schüler beenden zum Sommer in Mecklenburg-Vorpommern ihre Schulzeit. Zahlreiche Jugendliche starten mit einer Berufsausbildung, beginnen ein Studium, jobben oder gehen zeitweise ins Ausland.
„In dieser Lebensphase gibt es viele familiäre und persönliche Veränderungen, die auch den Anspruch auf Kindergeld betreffen können. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen wir dazu entsprechende Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Zurzeit werden durch die Familienkasse Nord Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind“, erklärt der Leiter der Familienkasse Nord, Guntram Bombor.
Veränderungen nach Ende der Schulausbildung sollten zeitnah mittels Übersendung des Nachweises an die Familienkasse Nord mitgeteilt werden. Eine Kopie der Studienbescheinigung oder des unterzeichneten Ausbildungsvertrages ist ausreichend. Zahlreiche Formulare zu unterschiedlichen Veränderungen stehen auch im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit.
Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben und/oder Rückmeldungen dazu. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, z. B. wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten, sich also um einen Arbeitsplatz bemüht.
Eltern können sich bei Bedarf auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 45555 30 zu erreichen.
Für Eltern in Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Kommunikationswege: Postanschrift: Familienkasse Nord, 20069 Hamburg oder E-Mail: Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de