Schwerin – Die Inhaber des kostenlosen Sonderfahrausweises für die Schülerbeförderung können ihr Ticket ab dem kommenden Schuljahr an den Fahrkartenautomaten des Nahverkehrs Schwerin unkompliziert zu einer vollwertigen Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr aufwerten. „Wir werden dazu auf Bitten der Stadt einen neuen Tarif schaffen, um komplizierte Abrechnungsverfahren und unnötige Bürokratie bei der kostenlosen Schülerbeförderung abzubauen. Das Angebot gilt ab dem neuen Schuljahr“, betont Nahverkehrs-Geschäftsführer Winfried Eisenberg.
Bisher können sich Eltern und volljährige Schüler sich die Schulwegkosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen. Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.
Künftig wird die Stadt an alle Berechtigten diese Sonderfahrausweise ausgeben. Diese können dann den Sonderfahrausweis bei Bedarf zur vollwertigen Monatskarte aufwerten, indem sie den Differenzbetrag von 17,30 € am Schalter oder Fahrkartenautomaten des NVS bezahlen. Das ist wesentlich unkomplizierter als die rückwirkende Erstattung, bei der die Eltern abgelaufene Monats- oder Wochenkarten halbjährlich bei der Schulverwaltung einreichen müssen und für das gesamte Ticket in Vorleistung gehen.
„Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Verwaltung, Eltern und Schüler. Denn das Ticket-Upgrade beim Nahverkehr funktioniert auch für einzelne Monate. Man muss sich also nicht mehr am Anfang des Schuljahres entscheiden, sondern kann den Sonderfahrausweis auch nur für einzelne Zeiträume hochstufen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Das Upgrade Ticket zum Preis von 17,30 € wird mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 an den Automaten und den Schaltern der NVS GmbH angeboten. Es ist in Kombination mit dem Schülerausweis und dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrweis gültig.
Insgesamt wurden bei der Stadt in diesem Schuljahr rund 2000 Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung gestellt, von denen knapp die Hälfte bewilligt werden konnte.
„Die Bearbeitung ist gerade bei den Erstanträgen sehr aufwändig. Wir rechnen für das kommende Schuljahr mit einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Die Vereinfachung des Verfahrens durch das neue Angebot des Nahverkehrs entlastet uns sehr“, so die Fachdienstleiterin des Schulbereichs Manuela Gabriel.
Auch für das kommende Schuljahr ist die Antragsstellung bereits möglich. Anträge können online unter www.schwerin.de gestellt werden. Übernommen werden die Beförderungskosten vom Land nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule. Allerdings nur, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.