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Keine Zahlungserinnerung an Vorauszahlungen für das 2. Quartal

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Schwerin – Aufgrund technischer Probleme können zurzeit keine Zahlungserinnerungen für festgesetzte Vorauszahlungen gedruckt und versandt werden. Da die Briefe für viele Steuerbürger zu spät kommen würden, wird der Ausdruck auch nicht nachgeholt.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Beträge ihren Steuerbescheiden zu entnehmen und bis zum 10. Juni dieses Jahres zu entrichten. Für das dritte Quartal werden die Zahlungserinnerungen wieder wie gewohnt durch die Finanzämter verschickt.

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