Schwerin – Der Antragsberg in der Unterhaltsvorschusskasse der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin wird weiterhin Stück für Stück abgebaut. Um die Bearbeitung der verbleibenden über 370 Anträge weiter zu beschleunigen, setzt die Verwaltung auf bewährte organisatorische Maßnahmen, wodurch die Sprechtage an Montagen bis zum 31. Dezember 2018 entfallen. Der Bereich Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen ist dann weiterhin an Dienstagen und Donnerstagen von 8.00 bis 18.00 Uhr für den Publikumsverkehr erreichbar. Die derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse erhalten damit zusätzliche Kapazitäten zur konzentrierten Abarbeitung der Anträge.
Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in der 3. Etage des Stadthauses erhältlich. Hier erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auch die Termine für ein persönliches Gespräch zur Antragsannahme. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit auf der Seite des Jugendamtes unter www.schwerin.de/formulare heruntergeladen werden.