Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehl gegen einen 23jährigen Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des Mordes erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in der Nacht vom 6.9. zum 7.9. eine 85jährige Frau in ihrem Wohnhaus in Schwerin-Mueß unter Anwendung massiver Gewalt getötet zu haben.
Er verschaffte sich in den Nachtstunden in Diebstahlsabsicht Zugang zum Haus der ihm aus der Vergangenheit bekannten Wohnungsinhaberin und durchwühlte die dortigen Schränke. Dabei wurde der Beschuldigte von ihr überrascht, woraufhin er sie zu Boden stieß und in der Absicht, sie zur Verdeckung der von ihm begangenen Diebstahlshandlungen zu töten, ihr massive Schläge gegen den Kopf und den Oberkörper zufügte. Nachdem sich der Beschuldigte vom Tod seines Opfers überzeugt hatte, flüchtete er unter Mitnahme von aufgefundenen Schmuckstücken und Bargeld vom Tatort.
Der schnelle Fahndungserfolg war insbesondere durch die sofort eingeleitete umfangreiche und sehr intensive Arbeit der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin und durch einen maßgeblichen Zeugenhinweis möglich geworden.
Im Ergebnis führten diese akribischen Ermittlungen dazu, dass sich der Beschuldigte im Beisein seines Verteidigers noch am 13.9. bei der Polizei gestellt und im Rahmen seiner richterlichen Vernehmung heute die Tötung gestanden hat.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.