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Selbststeller beim Bundespolizeirevier

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Schwerin (ots) – Am gestrigen frühen Nachmittag, den 18.9. klingelte es beim Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof in Schwerin.

Als die Beamten öffneten, stand ein junger Mann vor ihnen und reichte ein Schriftstück entgegen. Hierbei handelte es sich um eine Ladung zum Strafantritt, da er im April 2018 mit Strafbefehl des Amtsgerichts Schwerin wegen Diebstahls zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,- Euro rechtskräftig verurteilt wurde.

Dieses wurde dem Mann von der Staatsanwaltschaft Schwerin Ende August zugestellt. Da er die Geldstrafe nicht eingezahlt hatte, wurde ihm zur Verbüßung der angedrohten Ersatzfreiheitstrafe von 50 Tagen die Ladung zum Strafantritt mit der Aufforderung, sich innerhalb von zehn Tagen bei der für ihn zuständigen Justizvollzugsanstalt einzufinden, übersandt.

Eine sofortige Zahlung an die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern hätte ihn von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe befreit. Nunmehr wollte er bei den Bundespolizisten die Geldstrafe einzahlen. Obwohl der junge Mann die Frist zum Strafantritt bereits um eine Woche hat verstreichen lassen, wurde ihm die Möglichkeit gegeben die Geldstrafe vor Ort einzuzahlen.

Über die Einzahlung der 500,- Euro wurde ihm eine Quittung ausgestellt und er konnte im Anschluss als freier Mann die Dienststelle verlassen.

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