Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Wismar wegen des Verdachts der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung Anklage zum Amtsgericht Wismar – Schöffengericht – erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 29.8. gegen 22 Uhr in einer Parkanlage in Wismar einem 20 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen zunächst damit gedroht zu haben, ihn umzubringen und anschließend mit mindestens einem bisher unbekannt gebliebenen Mittäter angegriffen und durch Schläge gegen den Kopf sowie Tritte gegen den Körper körperlich misshandelt zu haben. Der Geschädigte erlitt unter anderem eine Nasenbeinfraktur und musste ärztlich behandelt werden.
Der Angeschuldigte stellt den Tatvorwurf in Abrede und hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angegeben, selbst Opfer eines Übergriffes geworden zu sein.
Er befindet sich seit seiner Inhaftierung am 31.8. in Untersuchungshaft.
Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin JPR 12/18 vom 31.8. wird Bezug genommen.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
Hinweis:
Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 Abs. 1 StGB), die Bedrohung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 241 Abs. 1 StGB) bestraft.