Schwerin (ots) – Es blieb zum Glück bei Sachschaden – Kollisionen im Gegenverkehr haben oft andere Folgen.
In einem Kurvenbereich Richtung Wittenförden stießen am gestrigen frühen Morgen zwei Pkw zusammen. Nach ersten Erkenntnissen wurde der unfallverursachende Fahrzeugführer mit seinem Pkw zu weit aus der Kurve getragen, hierbei berührten sich die Unfallbeteiligten. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei beim Verursacher Alkohol in der Atemluft fest. Der Wert lag um 6.55. Uhr bei 1,10 Promille.
Gegen den 48-jährigen Schweriner wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Sachschaden beträgt ca. 500 Euro.