Schwerin – Ab 1. April wird die Stadtverwaltung alle bis dahin geltenden Ausnahmen von den Regelöffnungszeiten in einzelnen Fachbereichen wieder rückgängig machen.
„Die Sprechzeiten für die Bürgerinnen und Bürger sollen dann wieder durchgängig an drei Tagen in der Woche sowie im BürgerBüro zusätzlich jeweils am 1. und 3. Sonnabend gewährleistet werden“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
In den vergangenen anderthalb Jahren wurden Sprechtage u.a. in den Bereichen Unterhaltsvorschuss und in der Ausländerbehörde wegen des großen Arbeitsanfalls aus organisatorischen Gründen eingeschränkt. Das ist im BürgerBüro bis Ende März ebenfalls nötig: Geöffnet ist das BürgerBüro im Stadthaus im Februar und März nur am Sonnabend, den 2.2. und 2.3. jeweils von 9 bis 12 Uhr. Am Sonnabend, den 19.1, 16. 2. und 16.3. bleibt das Bürgerbüro dagegen geschlossen.
Regulär ist das Stadthaus am Montag von 8 bis 16 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt sich die Nutzung der Online-Terminreservierung unter www.schwerin.de. Auch die jeweils aktuellen Wartezeiten an den Sprechtagen können unter www.schwerin.de abgerufen werden. Einige Dienstleistungen wie z.B. die Anforderung von Urkunden und das Bewohnerparken können bereits jetzt komplett online abgewickelt werden.