Schwerin (ots) – Ein Anwohner der Joseph-Haydn-Straße informierte am gestrigen Abend die Polizei. Er war durch laute Musik eines Autoradios aufmerksame geworden und schaute aus dem Fenster. Was er sah, hinterließ einen zweifelhaften Eindruck.
Eine junge Frau tanzte nach der Musik, die aus ihrem Fahrzeug drang. Dann legte sie eine silberfarbene Pistole auf eine Mauer, später dann in ihre Handtasche. Der Anwohner konnte nicht erkennen, ob es sich hierbei um eine echte Schusswaffe handelte.
Folgerichtig informierte er die Polizei. Die junge Frau wurde in ihrer Wohnung angetroffen und nach dem pistolenähnlichen Gegenstand befragt. Bereitwillig zeigte die 33-jährige Schwerinerin die Waffe, die sich als Feuerzeug entpuppte. Auf den ersten Blick war das Feuerzeug nicht sofort von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden gewesen.
Gegenstände, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen, werden neben anderen dem Begriff »Anscheinswaffe« zugeordnet und sind vom Waffengesetz erfasst.
Problematisch ist nicht der Besitz, sondern das Führen im öffentlichen Raum. Um keine kritischen Situationen zu provozieren, sollte beachtet werden, dass täuschend echte Waffennachbildungen in der Öffentlichkeit nichts verloren haben.
»Wer z.B. Polizisten mit einer Anscheinswaffe gegenübertritt, bringt sich und andere damit unwillkürlich in Lebensgefahr«
Auch wenn die Auswirkung ihres Handelns so nicht beabsichtigt war, wurde durch die Polizei eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen die Schwerinerin gefertigt. Die Anscheinswaffe wurde eingezogen.