Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl gegen einen zur Tatzeit Heranwachsenden wegen des Verdachts der Brandstiftung erlassen.
Dem 21-jährigen Tatverdächtigen aus dem Raum Grevesmühlen wird vorgeworfen, im Oktober 2018 in Grevesmühlen landwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand gesetzt zu haben. Unter anderem soll er am 03.10.2018 zwei Lagerhallen eines Landwirtschaftsbetriebes mit ca. 400 Rundballen Stroh angezündet haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 300.000,00 € entstanden ist. Der Beschuldigte hat im Rahmen seiner Haftvorführung am heutigen Tage eingeräumt, über die Tat am 3.10.2018 hinaus für acht Müllcontainerbrände im September 2018 in Grevesmühlen verantwortlich zu sein.
Er ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und befindet sich seit heute in Untersuchungshaft.
Der schnelle Ermittlungserfolg beruht auf einer umfangreichen und intensiven Arbeit von Beamten des Kriminalkommissariats Wismar, Außenstelle Grevesmühlen, sowie einem maßgeblichen Zeugenhinweis.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.