Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat aufgrund der Angaben des Beschuldigten im Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz, er sei 24 Jahre alt, sowie des persönlichen Eindruckes im Rahmen der Haftvorführung ein Gutachten zur Altersfeststellung in Auftrag gegeben. Der mit der Begutachtung beauftragte Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über 21 Jahre alt war. Zudem wurde zwischenzeitlich das Zimmer des Tatverdächtigen in der Asylbewerberunterkunft im Raum Zwickau durchsucht und Zeugen aus seinem dortigen Umfeld vernommen. Auch im Rahmen der vorgenannten Ermittlungen haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die auf eine politisch motivierte Straftat hinweisen. Der Beschuldigte hat bisher keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Auswertung der gesicherten Spuren dauert an.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.