Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des Mordes und des Raubes mit Todesfolge Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 06.09.2018 zum 07.09.2018 gewaltsam Zutritt zum Haus einer ihm aus der Vergangenheit bekannten 85-jährigen Wohnungsinhaberin in Schwerin-Mueß verschafft zu haben, um Bargeld und Wertgegenstände zur Finanzierung seines Drogenkonsums in seinen Besitz zu bringen. Dabei wurde er nach dem Ergebnis der Ermittlungen von der Rentnerin überrascht, woraufhin er sie zu Boden stieß und in der Absicht, seinen Tatplan umzusetzen, massive Gewalt anwandte. Nachdem er keine Lebenszeichen von der Rentnerin mehr vernommen hatte, begann er mit der Suche nach werthaltigen Gegenständen und flüchtete anschließend unter Mitnahme von Schmuckstücken, einer EC-Karte, einem Schlüssel zu einem Bankschließfach und 150 Euro Bargeld vom Tatort. Der Angeschuldigte hatte sich unter dem Druck der Ermittlungen, in deren Visier er aufgrund eines Zeugenhinweises gekommen war, am 13.09.2018 selbst gestellt und die Tötung gestanden. Die Tatbeute konnte bis heute nicht aufgefunden werden.
Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin JPR 13/18 vom 14.09.2018 wird Bezug genommen.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeklagten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
Hinweis:
§ 211 StGB (Mord) – Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Mörder ist, wer … aus Habgier, … oder eine andere Straftat zu ermöglichen, … einen Menschen tötet.