Schwerin (ots) – Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG informierten am 25. Februar 2019 die Bundespolizeiinspektion Rostock über einen versuchten Diebstahl im IC 2216 auf der Fahrt von Hamburg Hbf. nach Schwerin. Ein Fahrgast des Zuges wollte während der Fahrt seinen Sitzplatz wechseln und brachte zu diesem Zweck einen Teil seines Gepäcks ins neue Abteil. Als er zurückkehrte, musste er feststellen, dass ein 22-jähriger Fahrgast gerade dabei war, sein Mobiltelefon in der Tasche zu verstauen. Daraufhin forderte der Fahrgast sein Telefon zurück. Dieser Aufforderung kam der 22-Jährige nach. Einen Fahrausweis für die Fahrt von Hamburg Hbf. nach Schwerin konnte der 22-Jährige ebenfalls nicht vorweisen. Außerdem war er nicht im Besitz von Barmitteln, um den Fahrpreis nachzuentrichten.
Bei Einfahrt des Zuges am Hauptbahnhof Schwerin wurde der 22- Jährige dann durch eine Streife des Bundespolizeireviers Schwerin "in Empfang" genommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab vier Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Lübeck und Hamburg zur Wohnortermittlung als auch eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Strafvollstreckung. Das Amtsgericht Ludwigslust hatte ihn wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 250,00 EUR nebst Kosten in Höhe von 70,00 EUR, ersatzweise zu 25 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Da der 22-Jährige die Geldstrafe nicht entrichten konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Zudem wurden gegen ihn weitere Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen eingeleitet.