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Tötung eines 85jährigen Rentners in Wittenburg

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen mindestens 21 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin erhoben.
 
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 17.11.2018 gegen 2 Uhr den Rentner Dietrich P. in dessen Einfamilienhaus in Wittenburg mit einem Messer durch einen sogenannten Kehlenschnitt getötet zu haben. Er war mit dem Opfer persönlich bekannt und im Sommer 2018 für eine Woche mit der Pflege des Rentners betraut. Zur Tatzeit sollte er Hilfsarbeiten am Haus des Opfers ausführen. Der zunächst flüchtige Tatverdächtige konnte noch am Nachmittag des 17.11.2018 in Geesthacht festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens weder gegenüber den Ermittlungsbeamten der Mordkommission der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin noch gegenüber der Staatsanwaltschaft zum Tatvorwurf eingelassen. Anhaltspunkte für eine politisch/religiös motivierte Tat haben sich auch bei den weiteren Ermittlungen nicht ergeben. Diese legen ein persönliches Motiv nahe. So wurde im Wohnhaus des Rentners in dem vom Anschuldigten benutzten Zimmer ein mutmaßlich von ihm geschriebener Zettel gefunden, der die Worte „Es tut, Dieter, mir leid“ enthält. Zudem soll er – bezogen auf den Rentner – gegenüber einem Polizeibeamten anlässlich seiner Festnahme gesagt haben, „alter Mann immer krank“.

Auf die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Schwerin JPR 14/18 vom 18.11.2018 und JPR 2/19 vom 16.1. wird Bezug genommen.
 
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeklagten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

Hinweis:
§ 211 StGB (Mord) –
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Mörder ist, wer … heimtückisch … einen Menschen tötet.

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