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Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Haftentscheidung ein

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Beschwerde gegen die heutige Entscheidung des Landgerichts Schwerin, den Haftbefehl gegen einen 50-jährigen Mann aus dem Großraum Schwerin gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen, eingelegt. Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft mit Anklage vom 16.05.2013 Vergewaltigung im besonders schweren Fall und Körperverletzung vor. Sollte das Landgericht der Beschwerde nicht abhelfen, wird das Oberlandesgericht Rostock über die Beschwerde entscheiden. Bereits vor der Entscheidung des Landgerichts Schwerin hatte die Staatsanwaltschaft Schwerin dort eine Beschwerde angekündigt und beantragt, den Angeklagten bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts (hier des Oberlandesgerichts) in Untersuchungshaft zu belassen. Diese Möglichkeit sieht die Strafprozessordnung vor (§ 307 Abs. 2 StPO). Gleichwohl ist die Strafkammer diesem Antrag nicht gefolgt.

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