Schwerin (ots) – Eine 50-jährige Schwerinerin ließ am Abend des 23.August 2019 ihren Hund von der Leine, wenige Augenblicke später hörte sie aus einem Waldstück am Zippendorfer Strand erbärmliches Schreien.
Polizei und Feuerwehr wurden am 23.8. um 19Uhr informiert. Der Einsatzort lag in der Bosselmann-Straße. Im angrenzenden Waldstück, in unmittelbarer Nähe der dortigen Gaststätte, war der Hund in eine Tellerfalle geraten.
Polizeibeamte konnte den verletzten Hund aus der Falle befreien und an Frauchen übergeben.
Das Aufstellen solcher Fallen ist in Deutschland verboten. Aus Sammlerzecken werden dies Art Fallen dennoch im Handel angeboten.
Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts der Jagdwilderei, Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz und des Tierschutzgesetzes.
Wer kann sachdienliche Hinweise zu weiteren Illegalen Fallen in diesem Gebiet geben? Gabe es ähnliche Vorkommnisse, die der Polizei möglicherweise nicht angezeigt wurden?
Hinweise bitte an die Kripo unter 0385/5180-1335 oder an das Polizeihauptrevier unter 0385/5180-2224
Auf Nachfrage bei der Hundebesitzerin konnte die Polizei in Erfahrung bringen, dass es dem Schäferhundmischling bessergeht und das Bein erhalten bleibt. Allerdings bleibt die Frau auf den erheblichen Tierarztkosten vorerst sitzen.