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Staatsanwaltschaft Schwerin stellt Ermittlungsverfahren wegen…

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Schwerin – In den späten Nachmittagsstunden des 10.12.2018 wurde in der Putlitzer Straße in Parchim, Höhe Haus der Jugend, eine junge Frau vergewaltigt.

Im Rahmen der umfangreichen und akribischen Ermittlungen, für die die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eine 16-köpfige Ermittlungsgruppe gebildet hatte, fand eine DNA-Reihenuntersuchung statt, an der insgesamt 1320 männliche Personen teilgenommen und freiwillig einen Mundschleimhautabstrich abgeben hatten. Bei den Männern handelte es sich um Personen, die mit ihren Mobiltelefonen zur Tatzeit in der Funkzelle des Tatortes eingeloggt waren. Die abgegebenen Speichelproben wurden sodann mit am Körper des Opfers gesicherten und mutmaßlich vom Täter stammenden DNA-Spuren verglichen. Dabei ist es den Ermittlungsbehörden gelungen, den Spurenverursacher zu identifizieren. Die nachfolgenden Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass die Spur nicht vom Täter, sondern von einem jungen Mann aus dem sozialen Nahbereich des Opfers stammte. Die Geschädigte hatte bis dahin gegenüber den Ermittlern keine Angaben über ihre Kontakte zu dem Spurenverursacher gemacht.

Da es keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze zur Namhaftmachung des Täters gibt, hat die Staatsanwaltschaft Schwerin das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Die Ermittlungsbehörden bedanken sich für die rege Teilnahme an der DNA-Reihenunter-suchung. Die abgegebenen Speichelproben sind zwischenzeitlich vernichtet worden.

Hinweis:
Sollten in der Folgezeit neue Umstände bekannt werden, die zur Ermittlung des Täters führen könnten, ist die Staatsanwaltschaft jederzeit innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist in der Lage, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

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