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Trunkenheitsfahrt in Schwerin

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Schwerin (ots) – Am 15.10. um 21.09 Uhr teilte eine aufmerksame Bürgerin der Landeshauptstadt über den  Notruf der Polizei einen augenscheinlich alkoholisierten Fahrzeugführer in Schwerin mit.

Dieser fiel der Hinweisgeberin durch Fahren in Schlangenlinien und das beinahe Abkommen von der Fahrbahn auf. Der Fahrzeugführer wurde durch Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Eine Atemalkoholüberprüfung bei dem 63-jährigen Fahrzeugführer aus Wismar ergab einen Wert von 0,45 Promille.

Aufgrund der o.g. Ausfallerscheinung wurde gegen den 63-jährigen Beschuldigten ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und folglich der Führerschein beschlagnahmt.

Die Polizei Schwerin bedankt sich bei der achtsamen Zeugin und weist darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeuges bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen zur Einleitung eines Strafverfahrens führen kann.

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