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Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gegen den ehemaligen Präsidenten des Vorstandes des Schulvereins der Neumühler Schule, Gesellschaft für Bildung, Erziehung und Kultur e.V. sowie Vorsitzenden des Neumühler Sportvereins 1946 e.V. C. J. Jähnig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse für seine Wohnräume, seine ehemaligen Arbeitsplätze sowie Wohn- und Geschäftsräume bei anderen Personen, in denen sich Beweismittel befinden könnten, erlassen, die heute durch Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Schwerin und Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin vollstreckt worden sind. Insgesamt sind 7 Objekte, vornehmlich in Schwerin durchsucht worden. Dabei sind in erheblichem Umfang Unterlagen sichergestellt worden.
Der Beschuldigte wurde festgenommen und wird umgehend dem Haftrichter vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

Im Wesentlichen wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zeitraum von 2000 bis 15.10. seine Stellung in den vorbezeichneten Vereinen dazu ausgenutzt zu haben, 800.000,00 € von dem Konto des Schulträgerverein sowie mindestens 100.000,00 € vom Hauptkonto des Neumühler Sportvereins für private Zwecke abgehoben und diesen Umstand durch von ihm gefälschte Belege verschleiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

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