Schwerin (ots) – Am gestrigen Mittwoch, den 13. November, gegen 18.05 Uhr klingelte ein 32-Jähriger beim Bundespolizeirevier in Schwerin. Als Grund für seinen Besuch gab gegenüber den Beamten an, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege und er festgenommen werden wolle.
Bei der Überprüfung der Angaben stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann tatsächlich ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Rostock wegen des Erschleichens von Leistungen aus Oktober 2019 vorlag. Mit Strafbefehl durch das Amtsgericht Rostock wurde er im Februar 2019 zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt. Hiervon hatte er noch 13 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen oder unverzüglich 195,00 Euro zu zahlen. Dies konnte er offensichtlich nicht und bat darum ihn festzunehmen.
Durch die Bundespolizisten erfolgte die Einlieferung des Mannes in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.