Schwerin (ots) – Am Samstagmorgen (gg. 4 Uhr)versuchte eine Zivilstreife, auf der Ludwigsluster Chaussee einen auffällig fahrenden Pkw anzuhalten.
Der junge Mann am Steuer tat anfänglich so, als würde er dem Anhaltesignal folgen wollen, drückte dann aber auf das Gaspedal.
Der zivile Streifenwagen folgte dem Fahrzeug in Sichtweite. Dabei erreichte das Fluchtfahrzeug ca. 180 km/h bei erlaubten 60.
In der Zwischenzeit eilten weitere Streifenwagen zur Unterstützung. Der Fahrzeugführer hielt schließlich an der Kreuzung B-321/Ludwigsluster Chaussee.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. In einer Tasche befanden sich Utensilien zum Konsum von Cannabis und ein verbotenes Einhandmesser. Der 19-jährige Güstrower ist außerdem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Seine 15-jährige Beifahrerin stand ebenfalls unter Alkoholeinwirkung. Beide Personen wurden ins Polizeirevier gebracht. Die 15-jährige wurde durch die Mutter abgeholt, der 19-jährige Fahrzeugführer verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen permanent uneinsichtig und arrogant. Den Pkw seiner Mutter nutzte er unerlaubt.
Gegen den polizeibekannten Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauchs eines Pkw, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet.