Schwerin (ots) – Am 30.1. begehrte eine alkoholisierte männliche Person gegen 6 Uhr durch klingeln bei sämtlichen Mietparteien am Obotritenring 134 Einlass, er wollte zu einem ihm bekannten Hausbewohner. Der 66-jährige Geschädigte traf um 6.10 Uhr im Treppenhaus auf den Beschuldigten. Beide Personen gingen gemeinsam zur Hauseingangstür. Der Geschädigte setzte sich auf die unterste Treppenstufe um auf sein Taxi zu warten, der Beschuldigte verließ das Haus. Plötzlich kam der Beschuldigte zurück, ging auf den Geschädigten zu und zog so heftig am Kragen der Jacke, dass der Geschädigte nach vorn vor das Haus auf die Knie fiel. Beim Entwenden der Jacke schlug der Beschuldigte dem Geschädigten mehrfach auf den Hinterkopf. Im Anschluss flüchtete der Beschuldigte. Der Geschädigte blieb unverletzt.
Nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort und einer Fahrt im Streifenwagen konnte der Geschädigte noch rechtzeitig seine geplante medizinische Behandlung war nehmen.
Durch den Hinweis einer Zeugin wurde der Beschuldigte identifiziert und im Anschluss festgenommen. Bei der Festnahme leistete der polizeibekannte 22-jährige Beschuldigte mit 1,62 Promille Widerstand und musste gefesselt werden.
Gegen den Beschuldigten wurde vom Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin ein Haftbefehl erlassen und der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Der gesamte Sachverhalt umfasste eine Vielzahl an Maßnahmen und nahm mehrere Stunden in Anspruch. Neben der Fahndung nach dem Täter, kam es zur Durchsuchung der Wohnung, zum Einsatz eines Fährtenhundes und zur Blutprobenentnahme.