Schwerin – Auswärtige Gäste, insbesondere aus den Richtungen Wismar und Ludwigslust werden gebeten, über die Umgehungsstraße den Parkplatz der Kongresshalle anzufahren. Der Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße und P+R Stellplätze innerhalb der Busspur werden zusätzlich als P & R Parkplätze eingerichtet. Von dort werden regelmäßig Shuttle-Busse kostenfrei zum Veranstaltungsort mit Haltepunkten am Marienplatz, Parkplatz des Nahverkehrs in der Wismarschen Straße und der Sport-und Kongresshalle fahren. Die eingerichteten Haltestellen in der Johannes- Stelling-Straße und an der Sport- und Kongresshalle sind mittels Hinweistafeln gekennzeichnet. Der Weg zum P & R Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße wird durch Hinweistafeln ausgewiesen.
Ungefähr 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die Zufahrt zur Wittenburger Straße aus Richtung Obotritenring kommend voll gesperrt sein. Ebenso werden die Zufahrten von der Wittenburger Straße aus in Richtung Werner-Seelenbinder-Straße, Jean-Sibelius-Straße und Richard-Wagner-Straße in dieser Zeit gesperrt. Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt erreichen ihr Wohngebiet am Montag ab 18 Uhr nicht mehr über die Wittenburger Straße, sondern über die Lessingstraße. Diese verkehrsrechtliche Regelung wird voraussichtlich noch eine halbe Stunde nach Beginn des Konzertes aufrechterhalten.
Vor diesem Hintergrund beachten Sie bitte als Verkehrsteilnehmer Folgendes:
• Sofern es möglich ist, nutzen Sie den öffentlichen Personennahverkehr.
• Folgen Sie der P & R Wegweisung „Besucher Kongresshalle Bus Shuttle“.
• Folgen Sie den Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten.
• Parken Sie nur dort, wo es auch ausdrücklich erlaubt ist.
• Feuerwehrzufahrten und Ein- und Ausfahrten sind frei zu halten. Ein Nichtbeachten führt zu kostenpflichtigen Abschleppmaßnahmen.
Wichtiger Hinweis:
Die Eintrittskarten für das Konzert gelten 2 Stunden vor und 2 Stunden nach der Veranstaltung gleichzeitig als Ticket für alle Busse und Bahnen des Schweriner Nahverkehrs.
Einlass
Besucher werden gebeten, sich auf eine frühere Ankunft an den Spielstätten einzustellen, um konsequente Sicherheitskontrollen rechtzeitig zu ermöglichen. Der Einlass erfolgt ab 2 Std. vor Veranstaltungsbeginn. Bitte verzichten Sie auf das Mitführen von Rucksäcken, größeren Taschen (max. DIN-A4-Format), Helmen, Notebooks, Tablets, anderen technischen Geräten und sperrigen Gegenständen. Ein Zutritt zur Veranstaltung kann damit nicht gewährt werden! Auch die Einlagerung dieser Gegenstände ist nicht möglich. Verzichten Sie daher auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art, die nicht unbedingt erforderlich sind. Damit sollen die Kontrollmaßnahmen unterstützt und beschleunigt werden.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Fotografieren mit Handy ohne Blitz.
Speisen und Getränke
Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. Diese Besucher sind gegen Vorlage geeigneter medizinischer Nachweise befugt, alkoholfreie Getränke in Softpacks mit einem Volumen bis zu 0,5 Liter mit sich zu führen. Getränke und Speisen können Sie vor der Veranstaltung und während evtl. Pausen in den gastronomischen Bereichen zu sich nehmen.
Jugendschutzgesetz
Kindern unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG).
Lautstärke
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden auftreten. Der Veranstalter stellt deshalb auf Anfrage Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Das Anhören eines Konzerts ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.