Schwerin (ots) – Laut Zeugenaussage befuhr ein Fahrzeugführer am gestrigen Nachmittag, gegen 17.15 Uhr die Spur der Straßenbahnschienen in der Wismarschen Straße.
Querende Fußgänger mussten Höhe Pappelweg ausweichen, um nicht angefahren zu werden.
Augenzeugen verständigten die Polizei und hielten mit ihrem Fahrzeug Sichtkontakt zum Audi 80, der nun Schwerin in Richtung Wismar verließ.
Kurz vor der Ortschaft Kirch Stück überholte der Audi-Fahrer trotz Gegenverkehr.
An der Kreuzung in Lübstorf bog der Mann bei "ROT" in Richtung Alt Meteln ab.
Die Augenzeugen beschrieben das Fahrverhalten als agressiv, der Audi-Fahrer fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit.
Laut Aussage einer Bewohnerin aus Alt Meteln bog das Fahrzeug plötzlich auf einen Gehweg ein und fuhr rücksichtslos über einen Kinderspielplatz. Über Notruf meldete sich ein Vater, der mit Kind und Ehefrau dort verweilte und bestätigte das Geschehen.
Die Polizei konnte den Audi 80 schließlich in einer Hofeinfahrt feststellen, der Fahrzeugführer war nicht mehr vor Ort.
Eine Halterabfrage ergab, dass dieser unweit des Abstellortes wohnt. Auf Klingelzeichen der Polizei wurde nicht reagiert. Nachbarn bestätigten der Polizei, dass der Bewohner zu Hause sei und dass der Mann wohl auch Waffen bei sich hat.
Da der Mann nicht öffnen wollte, wurde ein Schlüsseldienst beauftragt. Während der Montage am Türschloss öffnete der Tatverdächtige dann doch die Tür.
Der Mann wurde ohne Gegenwehr überwältigt. In seiner Wohnung befanden sich diverse Messer, die nach dem Waffenrecht verboten sind. Darüber hinaus fanden die Beamten Armbrüste, eine Machete, Schlagstöcke, Druckluftgewehre und ein Elektroimpulsgerät. Im Audi wurden zwei Schreckschusswaffen gefunden und so, wie die Waffen in der Wohnung, zur rechtlichen Prüfung sichergestellt.
Der 63-Jährige Deutsche ließ sich zur Tatvorwürfen nicht ein.
Die Führerscheinbehörde und das Ordnungsamt wurden durch die Polizei in Kenntnis gesetzt.
Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoßes gegen das Waffengesetz