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Medikamente im Handgepäck sollten ärztlich bescheinigt sein

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Schwerin – Viele Schweriner zieht es in den Sommerferien in die Ferne. Auch im Urlaub sind viele von ihnen auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Um an der Flughafenkontrolle keine bösen Überraschungen zu erleben, rät die Techniker Krankenkasse (TK) in Schwerin für im Handgepäck mitgenommene Medikamente eine ärztliche Bescheinigung bei sich zu haben. Wer auf Betäubungsmittel angewiesen ist, benötigt sogar je nach Reiseland eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums über die medizinische Notwendigkeit.

Die vom Arzt unterschriebene Bescheinigung sollte Angaben zu Name, Zusammensetzung und die Dosierung der jeweiligen Medikamente enthalten, idealerweise in englischer Sprache. Außerdem muss der Stempel der Arztpraxis für eventuelle Rückfragen gut lesbar sein. Da die Bestätigung die Mitnahme von Medikamenten zwar erleichtert, aber nicht garantiert, empfiehlt die TK, vor Abflug die Rücksprache mit den zuständigen Sicherheitsbeauftragten des Flughafens bzw. der Fluggesellschaft.

Kevin Nowotka, Sprecher der TK in Schwerin: "Unabhängig davon, ob Medikamente im Handgepäck mitfliegen oder aufgegeben werden, raten wir zusätzlich allen Reisenden, sich für den Urlaub zu notieren, welche Medikamente sie benötigen. Dabei sollte man nicht nur die Namen der Präparate, sondern vor allem die Wirkstoffe, Wirkstärke und die Dosierung aufschreiben, da die Medikamente in anderen Ländern oft unter anderem Produktnamen verkauft werden."

Gehen die mitgeführten Medikamente im Urlaub aus oder verloren, können Ärzte am Ferienort dann ein neues Rezept ausstellen. "Auch bei Neuerkrankungen während der Reise, ist es für die dort behandelnden Ärzte wichtig zu wissen, welche Arzneimittel die Reisenden einnehmen, um schädliche Wechselwirkungen zu vermeiden", so Nowotka weiter.

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