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Stadtverwaltung schließt für Bürgerverkehr

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Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin schließt ihr Stadthaus bis 19. April für den Bürgerverkehr. Die telefonische Erreichbarkeit zur Terminabsprache von Notfällen bleibt unter 545-1111 gesichert. Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 19. April ersatzlos und müssen nicht durch den Bürger storniert werden.

Onlinedienste zur Ausstellung von Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden können weiterhin in Anspruch genommen werden.

Eheschließungen nur noch im Rathaus möglich
Das Standesamt wird weiterhin Geburts- und Sterbeurkunden ausstellen. Eltern können per Post die Originaldokumente an das Standesamt schicken und erhalten die Dokumente auch per Post zugeschickt.

Eheschließungen, die bis 19. April angemeldet waren, können nur noch im Alten Ratssaal des Rathaus Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten durchgeführt werden.

Die Trauungen sind nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt wird die Brautpaare telefonisch kontaktieren.

Für Barzahlungen bietet das Sozialamt am Dienstag, den 17. März und Donnerstag, dem 19. März, in der Zeit von 8 -12 Uhr einen Notdienst im Stadthaus an.

In der Ausländerbehörde ist die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 545 1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de  sichergestellt.

Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.

Telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung im Überblick
Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr
• Bürgertelefon 545-3333
• Bürgerbüro 5454-1111
• Standesamt 545-1690; standesamt@schwerin.de• Ausländerbehörde 545-1812; anslaenderbehoerde@schwerin.de• Zentrale 545-0

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