Schwerin – Aktuell sind die drei Einrichtungen der Stadtbibliothek Schwerin nicht zugänglich. Doch wer nicht auf Medien der Bibliothek verzichten möchte, hat die Möglichkeit, auf die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern zurückzugreifen. Und die gibt es jetzt zeitlich begrenzt, für Neueinsteiger, kostenlos im Zugang.
Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier erklärt dazu: „In außergewöhnlichen Zeiten sind kreative Maßnahmen gefragt, und so wird es für diejenigen, die noch keinen Bibliotheksausweis besitzen möglich sein, die ‚Onleihe‘ in den nächsten 6 Wochen kostenfrei zu nutzen.“
Mit dem Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Schwerin ist dann der Zugriff auf ca. 85.000 digitale Medien – angefangen bei E-Books, über Hörbücher bis hin zu Zeitungen und Zeitschriften – möglich.
Und so funktioniert‘s: auf der Website der Stadtbibliothek unter www.stadtbibliothek-schwerin.de ist das Anmeldeformular hinterlegt. Einfach herunterladen, ausfüllen und mit einer Kopie des Personalausweises an stadtbibliothek@schwerin.de mailen. Der Kunde erhält spätestens am nächsten Werktag die Zugangsdaten per E-Mail.
Für die Nutzung dieses digitalen Angebots ist nicht unbedingt ein E-Book-Reader erforderlich. Es funktioniert ebenso mit Tablet, Smartphone oder PC. Und das Gute an diesem Service: Es entstehen in der „Onleihe“ keine Säumnisentgelte.
Von Montag bis Freitag ist ein Infotelefon in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385 5901921 geschaltet. Fragen können auch per E-Mail an stadtbibliothek@schwerin.de gerichtet werden.
Angesichts der Einschränkungen und er damit einhergehenden stärkeren Nutzung der Onleihe baut das Team der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern die Auswahl der digitalen Medien weiter aus.
„So können wir dazu beitragen, die Einschränkungen im Alltag, mit denen wir alle in Zeiten der Corona-Krise konfrontiert sind, ein wenig erträglicher zu machen“, so Andreas Ruhl, Dezernent für Jugend, Soziales und Kultur.
Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach Ablauf der Aktion weiter nutzen möchte, zahlt anschließend nur das Jahresentgelt.