Schwerin – Viele Unternehmen befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie aktuell in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Um das Personal in den Betrieben zu halten, wird oftmals die Möglichkeit der Kurzarbeit genutzt.
Häufig bestehen bei den Unternehmen allerdings Unklarheiten, wie mit den Auszubildenden umgegangen wird.
Die Regeln hierzu sind eindeutig:
Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten, z. B. durch die Umstellung des Ausbildungsplans oder durch das Vorziehen anderer Lerninhalte. Auch das Ausbildungspersonal muss von der Kurzarbeit ausgenommen werden. Alternativ wird es so eingesetzt, dass sich Ausbilder, die sich in Kurzarbeit befinden, die Ausbildungszeit so aufteilen, dass die Azubis auch weiterhin in Vollzeit ihre Lehre absolvieren können.
Frank Skowronek, Vizechef der Agentur für Arbeit Schwerin ergänzt:
„Kurzarbeit auch für Auszubildende kann nur in Frage kommen, wenn es keine andere Alternative für diesen Personenkreis gibt. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen. Erst nach Ablauf dieser sechs Wochen kann auch für Auszubildende grundsätzlich Kurzarbeit beantragt werden“.
Auf gar keinen Fall darf einem Azubi wegen der Corona-Pandemie fristlos gekündigt werden. Ausbildungsverträge haben einen besonderen Rechtsschutz. Bei einer Kündigung droht auf jeden Fall ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Für Frank Skowronek hat der Umgang mit den Auszubildenden in der aktuellen Situation eine besondere Bedeutung: „Unabhängig von der Corona-Pandemie, die wir gerade erleben, bleibt in unserer Region ein Problem bestehen: Der Fachkräftemangel in bestimmten Branchen. Fast alle Wirtschaftsbereiche suchen in jedem Jahr händeringend junge Leute für die vielen freien Ausbildungsplätze. Daran wird auch die aktuelle Pandemie nichts ändern. Die Unternehmen sind also gut beraten, in der derzeitigen Situation nicht nur ihr Fachpersonal in den Unternehmen zu halten. Auch die weitere Ausbildung der Azubis ist wichtig.“
Das gilt im Übrigen auch im Hinblick auf das Image eines Unternehmens, denn die Jugendlichen machen bei ihrer Berufswahl die Entscheidung für oder gegen einen Ausbildungsbetrieb mittlerweile auch davon abhängig, wie das Unternehmen mit ihren Beschäftigten umgeht.
Betroffenen Ausbildungsbetrieben wird auf jeden Fall eine Beratung durch ihre zuständige Kammer empfohlen. Diese haben oftmals auch wichtige Informationen vorab auf ihrer Internetseite veröffentlicht.