Schwerin – Mit dem MV-Plan der Landesregierung soll das öffentliche Leben wieder schrittweise hochgefahren werden. Viele Eltern stellen sich die Frage, wie ihre Kinder betreut werden, wenn sie wieder zur Arbeit gehen. Denn die Kitas sind noch nicht geöffnet. Aber ab dem 27. April wird die Notbetreuung auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert. Die Entscheidungsbefugnis, welche Kinder in begründeten Ausnahmefällen in der Notfallbetreuung betreut werden, ist den Kitaträgern und den Tagespflegepersonen übertragen worden. Als Nachweise für die Notfallbetreuung werden zwei Formulare benötigt (Selbsterklärung Eltern/Personensorgeberechtigte und Unabkömmlichkeitsbestätigung des Arbeitgebers).
Die Formulare können unter www.schwerin.de/notfallbetreuung heruntergeladen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen in Papierform in der Kita, im Hort und in der Tagespflege erhältlich.
Die ausgefüllten Formulare senden die Eltern per E-Mail an die Einrichtung oder geben diese dort ab. Der Antrag wird anschließend durch die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen bewilligt oder abgelehnt, in nicht eindeutigen Situationen erfolgt die Verständigung mit dem städtischen Fachdienst Bildung und Sport.