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Einschulungsverfahren Schuljahr 2020/21

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Schwerin – Jedes Jahr im Frühjahr stellen sich Eltern die entscheidende Frage, ob der Erstwunsch der Eltern bei der Schulanmeldung berücksichtigt werden konnte.

Darüber werden die Eltern bis spätestens Mitte Mai in einem Elternbrief von den kommunalen Grundschulen informiert. Die Zusage enthält auch weitere Informationen von der jeweiligen Grundschule, die den Eltern als Orientierungshilfe dienen soll.

Parallel dazu verschickt die Stadt die Bescheide zum beantragten Hortplatz an die Eltern, wenn diese den Antrag zum Betreuungsplatz rechtzeitig bis zum 30. April gestellt haben. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, sollte dies unbedingt nachholen. Antragsformulare gibt es unter www.schwerin.de/kindertagesfoerderung. Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen dann per E-Mail an kitafoerderung@schwerin.de gesendet werden.

Die Zusage der Schule und der Hortbescheid sind zwingende Voraussetzungen dafür, dass die Eltern mit dem jeweiligen Hortträger den Betreuungsvertrag für ihr Kind abschließen können. Hierfür sollten Eltern im Vorfeld des Vertragsabschlusses telefonischen Kontakt zum Hortträger aufnehmen.

Einschuluntersuchungen
Ab dem 4. Mai werden unter Beachtung der Hygienerichtlinien die Einschuluntersuchungen im Stadthaus wieder aufgenommen. Untersuchungstermine sollen zunächst vorranging für Kinder vergeben werden, bei denen Eltern oder Schulleiter Bedenken und Sorgen hinsichtlich der Einschulung haben. In diesem Fall erfolgt die Terminvergabe telefonisch unter 0385 545-2851 oder per E-Mail gesundheitsamt@schwerin.de.

Alle anderen Familien werden vom städtischen kinder- und jugendärztlichen Dienst kontaktiert, möglicherweise erst nach einigen Wochen.

„Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Untersuchung nur bei vollständig infekt- und fieberfreien Kindern durchgeführt werden kann“, sagt Kinder- und Jugendärztin des städtischen Gesundheitsdienstes Dr. Beate Kloesel.

Das Kind sollte von nur einer gesunden Person zum Termin begleitet werden. Besucher des Stadthauses sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zur Einschulung sind davon ausgenommen.

„Die Eltern sollten die Kinder darauf vorbereiten, dass die Mitarbeiterinnen die Untersuchung in Schutzkleidung durchführen“, bittet Dr. Beate Kloesel.

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