Schwerin – Für Heiratswillige, die in Schwerin den Bund fürs Leben schließen möchten, gibt es ab 18. Mai wieder mehr Auswahlmöglichkeiten beim Trauort. Allerdings kann an keinem der angebotenen Orte aufgrund der Raumgrößen die laut Landesverordnung mögliche Höchstteilnehmerzahl von 25 Gästen realisiert werden.
Neben dem Alten Ratssaal im Rathaus kann die Zeremonie jetzt auch wieder im Gartensalon des Schleswig-Holstein-Hauses, im Schweriner Schloss und in der Schleifmühle stattfinden, wenn sie dort angemeldet war.
Um die Mindestabstands- und Hygiene-Vorschriften einzuhalten, musste das Standesamt die Gästezahlen für die Trauungen in Abstimmung mit den einzelnen Einrichtungen wie folgt begrenzen:
- im Rathaus auf 12 Gäste,
- im Schleswig-Holstein-Haus auf 8 Gäste,
- im Schweriner Schloss auf 8 Gäste,
- in der Schleifmühle auf 5 Gäste.
Anwesenden Gäste müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Das Tragen einer Maske ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Die Einschränkungen gelten vorerst bis zum 10. Juni.