Schwerin – Für 884 Schweriner Mädchen und Jungen beginnt am Montag mit dem Schulbesuch ein neuer, spannender Lebensabschnitt. In der Landeshauptstadt werden 704 Erstklässler in den 10 kommunalen Grundschulen und 180 Schülerinnen und Schüler in den 7 Schulen in freier Trägerschaft eingeschult. 25 weitere Schweriner Kinder werden Förderschulen besuchen. „Dieser erste Schultag steht unter besonderen Vorzeichen, denn für alle rund 8000 Schülerinnen und Schüler in der Landeshauptstadt bringt die Wiederaufnahme des geregelten Unterrichts an den Schulen nach der langen Corona-Pause neues und vielleicht auch Gewöhnungsbedürftiges mit sich. Ich wünsche allen Erstklässlern trotz der coronabedingten Einschränkungen eine tolle Einschulung und einen spannenden Start in die Schule. Habt viel Spaß beim Lesen, Schreiben und Rechnen lernen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. Die Autofahrerinnen und Autofahrer bittet er zum Schuljahresstart um besondere Rücksicht auf Schulkinder im Straßenverkehr.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es in diesem Jahr leider keine zentralen Einschulungsfeiern in den einzelnen Grund-und Förderschulen geben. „Jede Schule hat für sich entschieden, in welchem Rahmen die für die Schulanfänger und ihre Eltern wichtige Feier stattfinden kann“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Schule Manuela Gabriel. In den kommunalen Schulen der Landeshauptstadt werden insgesamt 31 erste Klassen gebildet. Trotz schwieriger Bauabläufe in der Corona-Zeit können die Schülerinnen und Schüler der Heine-Grundschule zu Beginn des neuen Schuljahres wieder in ihre Schule zurückkehren. Die aufwändige innere Sanierung des Schulgebäudes wurde nach zweijähriger Bauzeit weitgehend abgeschlossen. Die Sanierung und energetische Ertüchtigung der Turnhalle dauert voraussichtlich noch bis zu den Herbstferien.
Zwei erste Klassen wird es in der neuen Grundschule im CAT an der Hamburger Allee geben. Sie ist aus der Umwandlung des Sprachheilpädagogischen Förderzentrums hervorgegangen. Die neue Grundschule im Stadtteil Mueßer Holz wird Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Sprachförderbedarf unterrichten.
Sonderfahrausweis des Nahverkehrs für Schüler kann noch beantragt werden
Eltern, die das kostenlose Schülerticket für das beginnende Schuljahr noch nicht beantragt haben, können dies noch über das Online-Formular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung nachholen. Die Ausstellung eines kostenlosen Sonderfahrausweises zur örtlich zuständigen Schule ist möglich, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist. Die Bearbeitung der Anträge bis zum Start des neuen Schuljahres am 3. August ist allerdings nicht mehr möglich. Fahrkosten werden auch nicht rückwirkend erstattet.
Der Sonderfahrausweis berechtigt während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Das Schülerticket kann am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des NVS für 10,00 EUR zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werten. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.
Ab 1. September Schulanmeldungen im Stadthaus
Eltern können ihre Kinder ab dem 1. September im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch anmelden. Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie können Eltern in diesem Jahr ihre Kinder nur mit einem Termin zur Schule anmelden. Für das nächste Schuljahr müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2014 und 30. Juni 2015 geboren wurden. Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.
Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.
Termine für die Schulanmeldung können ab dem 12. August 2020 maximal 20 Tage im Voraus online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 ebenfalls ab dem 12. August 2020 erfolgen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin für Besucher*innen des Stadthauses vorgeschrieben. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Termine nur von den Eltern wahrgenommen werden.