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Unfall auf der BAB 24: Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl

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Schwerin – Nach einem Verkehrsunfall auf der BAB 24 am 2.9. gegen 23.20 Uhr in der Nähe von Hagenow war anschließend ein PKW auf ein Fahrzeug am abgesicherten Stauende hinter dem Unfall aufgefahren. Eine Person war dabei verletzt worden, der Unfallfahrer hatte sich zunächst unerlaubt entfernt.

Das Amtsgericht Ludwigslust hat gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehl gegen den 37jährigen litauischen Fahrzeugführer erlassen, der bereits durch mehrere Staatsanwaltschaften gesucht wurde.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, nach einem Benzindiebstahl sein nicht versichertes Fahrzeug, an dem falsche Kennzeichen befestigt waren, ohne Fahrerlaubnis
und im Zustand alkoholbedingt absoluter Fahruntüchtigkeit geführt, dadurch einen Unfall mit Personenschaden verursacht und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

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