Schwerin (ots) – Am gestrigen frühen Morgen wurde in der Pawlowstraße ein Imbissladen aufgebrochen. Zuvor hatte ein Zeuge Geräusche in diesem Bereich wahrgenommen und die Polizei informiert.
Abgesehen hatten es der oder die Täter auf das Bargeld in den Spielautomaten des Geschäftes. Der entstandene Gesamtschaden wird auf ca. 2.000 Euro geschätzt.
Der Tatort wurde mit Absperrband gekennzeichnet, die Kripo sicherte Spuren.
Während der kriminalpolizeilichen Maßnahmen betraten zwei alkoholisierte Personen den abgesperrten Bereich. Beide ignorierten, trotz mehrfachen Aufforderungen, die Weisung der Polizei, hinter die Absperrung zu gehen.
Die Personen bekamen einen Platzverweis, verbunden mit dem Hinweis auf die Folgen, ausgesprochen.
Scheinbar unbeeindruckt von der Aufforderung, griffen die 33- und 42-jährigen Deutschen bei der jetzt folgenden Gewahrsamsnahme die Polizeibeamten*innen an und beleidigten sie zudem.
Mit einfacher körperlicher Gewalt wurden die polizeibekannten Störer überwältigt und ins Polizeihauptrevier gebracht.
Beachtlich war der gegen 8 Uhr gemessene Atemalkoholwert von 1,71 und 2,19 Promille. Bei der Durchsuchung des 33-Jährigen wurden zudem Böller gefunden und beschlagnahmt. Beide nüchterten eine Weile in den Zellen des Hauptrevieres aus und konnten im Laufe des Vormittags entlassen werden.
Gegen die Schweriner wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.